Rechtliche Betreuung
Gesetzliche Betreuung ist eine vom Vormundschaftsgericht angeordnete Hilfe für volljährige Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selber regeln können. Wer nicht von Angehörigen betreut werden kann, für den bestellen die Gerichte hauptoder ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer.
Hauptamtliche Betreuung
Der Betreuungsverein übernimmt
- hauptamtliche Betreuungen.
Der Betreuungsverein informiert
- im Rahmen von Informationsveranstaltungen über Themen wie
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
Ehrenamtliche Betreuung
Der Betreuungsverein sucht
- Männer und Frauen, die bereit sind ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung zu übernehmen.
Der Betreuungsverein begleitet
ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer durch eine sozialpädagogische Fachkraft.
- ermöglicht Austausch in der Gruppe
- organisiert Fortbildungen und Schulungen zu
- Einführung in das Betreuungsgesetz,
- Rechte und Pflichten eines Betreuers - bietet individuelle Begleitung des ehrenamtlichen Betreuers bei
- Behördenangelegenheiten
- finanziellen Fragen wie Sozialhilfe und Pflegeversicherung
- psychischen Belastungen
Der Betreuungsverein berät
alle, die bereits eine Betreuung führen oder solche, die sich dafür entscheiden möchten.
Der Betreuungsverein übernimmt
- ehrenamtliche Betreuungen
Kontakt: Sozialdienst kath. Frauen, Lammplatz 3,
79189 Bad Krozingen, Fax: 07633 8069098
Ansprechpartner
Barbara Schopka, Diplom-Sozialpädagogin
Tel: 07633 806909-6, b.schopka@skf-staufen.de
Monika Kaltenbach, Diplom-Sozialarbeiterin
Tel: 07633/ 806909-7, m.kaltenbach@skf-staufen.de