Rechtliche Betreuung
Unser Angebot:
Jeder Mensch hat Rechte, doch manche Menschen können diese aufgrund von Krankheit oder Behinderung zeitweise oder auf Dauer nicht wahrnehmen bzw. keine selbstständigen Entscheidungen treffen. In diesen Fällen kann vom Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuerin/ ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden. Die gesetzliche Betreuungsperson nimmt im Interesse der zu betreuenden Person gerichtliche und außergerichtliche Aufgaben wahr, die vom Gericht vorab festgelegt werden, wie beispielsweise der Vermögenssorge oder Gesundheitssorge.
Ziel ist es, dass die betreute Person ein so selbstbestimmtes Leben wie möglich nach ihren individuellen Wünschen gestalten kann. Neben dem größtmöglichen Maß an Selbstbestimmung soll sie so viel Schutz und Unterstützung bekommen, wie notwendig ist.
Die Aufgaben unseres Betreuungsvereins:
- Wir informieren Ratsuchende und Betroffene über die rechtliche Betreuung
- Wir suchen, beraten und begleiten ehrenamtliche Betreuerinnen/Betreuer
- Für unsere ehrenamtlichen Betreuerinnen/Betreuer bieten wir interne Schulungen und kollegiale Austauschtreffen an
- Die hauptamtlichen Fachkräfte unseres Betreuungsvereins führen auch eigene Betreuungen
- Wir bieten öffentliche Informationsveranstaltungen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung an
Kontaktieren Sie uns, wenn:
- Sie Fragen zur rechtlichen Betreuung haben
- Sie schon eine Betreuung führen oder in der Entscheidung stehen, eine Betreuung zu übernehmen
- Sie eine gesetzliche Betreuerin/gesetzlichen Betreuer suchen
Unser Betreuungsverein sucht kontinuierlich Menschen, die bereit sind, ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung zu übernehmen.